


| Wie kommt man zu einer Kur? |
| Es wird zwischen stationärer und ambulanter Kur unterschieden. |
| Bei der stationären Kur übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den gesamten Aufenthalt in unserem Sanatorium einschließlich der ärztlichen Behandlung und der Anwendungen. Sie brauchen lediglich eine tägliche Zuzahlung von 10.- Euro leisten, falls Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. |
| Eine stationäre Kur wird von Ihrem Arzt am Heimatort beantragt, der Medizinische Dienst der Krankenkasse entscheidet und der Kostenträger (z.B. AOK) bestimmt den Kurort und die Kureinrichtung. Hier können Sie in Absprache mit Ihrem Arzt Wünsche äußern. |
| Für Beihilfeberechtigte gelten die Bestimmungen Ihrer Beihilfestelle. Unser Sanatorium ist voll beihilfefähig mit einem niedrigsten Tagessatz von 85.- Euro. |
| Bei der ambulanten Kur übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die ärztliche Behandlung und alle Anwendungen einschließlich der Thermalbäder; wobei Sie einen 10 %-igen Anteil der Kurmittelkosten, die Rezeptgebühr und die Aufenthaltskosten in unserem Sanatorium selbst tragen müssen. |
| Auch diese Kurform bzw. die Kompaktkur wird von Ihrem Arzt am Heimatort beantragt. Wenn der Kostenträger (z.B. AOK) die Kur genehmigt hat, können Sie den Kurort und den Kurbeginn selbst bestimmen. |
| Wenn Sie keine Kur genehmigt bekommen, können Sie Behandlungsrezepte von Ihrem Hausarzt und Ihrem Orthopäden mitbringen, die bei uns abgerechnet werden können. Bitte achten Sie darauf, dass diese Rezepte nicht älter als 10 Tage sein dürfen. |