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Unser Haus: Preise
Überzeugen Sie sich von unseren Preisen!
Wir sind eine staatlich anerkannte, private Krankenanstalt und voll beihilfefähig.
Alle Preise* sind Endpreise für Vollpension inkl. Bedienungszuschlag und Mehrwertsteuer pro Tag.
Alle Zimmer sind mit Amtstelefon, TV-Gerät mit SAT-Anschluss sowie Internetzugang via Wireless LAN** ausgestattet.

Einzelzimmer mit DU / WC / Balkon 85.- Euro
Einzelzimmer mit DU / WC / Balkon (behindertengerechte Nasszelle) 85.- Euro
Einzelzimmer mit DU / WC / Balkon (extra groß) 90.- Euro
Doppelzimmer mit DU / WC / Balkon 170.- Euro
Doppelzimmer mit DU / WC / Balkon (extra groß, behindertengerechte Nasszelle) 180.- Euro
Tief- / Einzelgarage 1,50.- Euro / 2.- Euro

Gesondert berechnet werden die ärztlichen Leistungen, Kurmittel und verordnete Behandlungen im Thermal-Hallen- oder -Freibad, sowie die Kurtaxe.
Wasserfläche des Hallenbades ca. 48m², Temperatur 36-37° C, Freibad ca. 74m², Temperatur 30-32° C.
Das Hallen- und das Freibad sind täglich von 07.00 - 21.00 Uhr geöffnet.
Nur für Gäste, bei denen keine ärztliche Verordnung vorliegt oder die indikationsmäßig die Thermalbecken nicht in Anspruch nehmen, wird ein Unkostenbeitrag von 8.- Euro pro Übernachtung in Rechnung gestellt, da die Kosten für die Zurverfügungstellung von Thermalwasser nicht im Vollpensionspreis enthalten sind.
Wir bitten um Verständnis, dass Haustiere nicht mitgebracht werden können.

* Preisänderungen vorbehalten. Des weiteren gelten unsere unten aufgeführten AGB.
** Entsprechende WLAN-Karten können gegen eine geringe Tagespauschale gemietet werden.



Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag (AGB)
Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe. Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises.
Der Gast hat das Bedienungsgeld in betriebsüblicher Höhe auf den ermäßigten Betrag zu bezahlen auf Grund der tarifvertraglichen Verpflichtung des Gastwirts (Hoteliers).
5. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.