| Gesondert berechnet werden die ärztlichen Leistungen, Kurmittel und
verordnete Behandlungen im Thermal-Hallen- oder -Freibad, sowie die Kurtaxe. |
| Wasserfläche des Hallenbades ca. 48m², Temperatur 36-37°
C, Freibad ca. 74m², Temperatur 30-32° C. |
| Das Hallen- und das Freibad sind täglich von 07.00 - 21.00 Uhr geöffnet. |
| Nur für Gäste, bei denen keine ärztliche Verordnung vorliegt
oder die indikationsmäßig die Thermalbecken nicht in Anspruch
nehmen, wird ein Unkostenbeitrag von 8.- Euro pro Übernachtung in Rechnung
gestellt, da die Kosten für die Zurverfügungstellung von Thermalwasser
nicht im Vollpensionspreis enthalten sind. |
| Wir bitten um Verständnis, dass Haustiere nicht mitgebracht werden
können. |
| 1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das
Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen
nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. |
| 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet
die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig,
auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. |
| 3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung
des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten. |
| 4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme
der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen
Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Pensionsvereinbarung
(Zimmer mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises. |
| Der Gast hat das Bedienungsgeld in betriebsüblicher
Höhe auf den ermäßigten Betrag zu bezahlen auf Grund der
tarifvertraglichen Verpflichtung des Gastwirts (Hoteliers). |
| 5. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht
in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben,
um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers
hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten
Betrag zu bezahlen. |
| 6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. |